Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kalkhuis Transport BV
Zuletzt aktualisiert: 02.04.2026
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfahren Sie, unter welchen Bedingungen die Kalkhuis Transport B.V. („wir", „uns", „unser") ihre Dienstleistungen erbringt und welche Rechte und Pflichten zwischen den Parteien gelten.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Tätigkeiten, Angebote und Verträge. Auf alle unsere Verträge sind zudem die AVC 2002 (Allgemeine Niederländische Beförderungsbedingungen 2002) und, bei grenzüberschreitender Beförderung, das CMR-Übereinkommen anwendbar. Im Falle eines Widerspruchs haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich abgelehnt. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Preise und Zuschläge
Alle unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Wir können einen Kraftstoff- und Mautzuschlag berechnen; dieser wird gesondert auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesen. Mehrkosten, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen — wie Gewicht, Abmessungen oder Temperaturanforderungen — werden weiterberechnet. Ebenso werden sämtliche Kosten, Bußgelder oder Abgaben, die aus Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers entstehen — einschließlich unrichtiger oder unvollständiger Dokumente, Anweisungen oder Ladungsdaten — vollständig an den Auftraggeber weiterberechnet. Die Lade- und Entladezeiten werden vom Auftraggeber garantiert; Wartezeiten, die die vereinbarte Freizeit überschreiten, werden als Standgeld gemäß den AVC 2002 zu dem auf der Auftragsbestätigung angegebenen Stundensatz berechnet.
3. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Überschreitung befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug, und wir sind berechtigt, die gesetzlichen Handelszinsen (Art. 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) sowie außergerichtliche Inkassokosten gemäß der BIK-Staffel in Rechnung zu stellen, mit einem Mindestbetrag von 75,00 €. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, laufende Aufträge auszusetzen. Uns steht ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht an allen Sachen und Dokumenten zu, die wir im Zusammenhang mit dem Vertrag in unserem Besitz haben, bis alle offenen Forderungen vollständig beglichen sind.
4. Sonstige Tätigkeiten
Soweit wir neben der Beförderung andere Tätigkeiten erbringen — wie Planung, Beratung, Zollformalitäten oder administrative Abwicklung — ist unsere Haftung hierfür auf den für diese Tätigkeiten in Rechnung gestellten Betrag beschränkt, ausgenommen Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit. Folgeschäden, mittelbare Schäden und entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
5. Temperaturgeführter Transport
Bei temperaturgeführtem Transport hat der Auftraggeber den erforderlichen Temperaturbereich bei der Auftragserteilung schriftlich anzugeben. Fehlt eine solche Angabe, handeln wir nach billigem Ermessen und haften nicht für temperaturbedingte Schäden.
6. Stornierung
Eine Stornierung durch den Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen. Wir wenden folgende Regelung an:
-
Mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Ladezeitpunkt: keine Kosten;
-
Zwischen 4 und 24 Stunden vor dem Ladezeitpunkt: 50 % des vereinbarten Preises;
-
Innerhalb von 4 Stunden vor dem Ladezeitpunkt oder nach Antritt der Fahrt: 75 % des vereinbarten Preises.
7. Einschaltung von Auftragnehmern
Dieser Artikel gilt, wenn wir die Beförderung an einen Auftragnehmer (Frachtführer/Subunternehmer) untervergeben.
-
Der Auftragnehmer verfügt über eine gültige Transportgenehmigung und eine angemessene, marktübliche Frachtführer-/Güterversicherung mit CMR-Deckung und weist dies auf unser erstes Verlangen nach;
-
Der Auftragnehmer führt den Auftrag selbst aus und vergibt ihn nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiter;
-
Der Auftragnehmer befolgt unsere Anweisungen hinsichtlich Lade- und Entladezeiten, Temperatur, Route und Dokumenten;
-
Sämtliche Kosten, Bußgelder, Ansprüche oder Schäden, die aus verspäteter Ankunft, Nichterscheinen oder sonstigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers entstehen, werden vollständig vom Auftragnehmer zurückgefordert, unbeschadet unserer sonstigen Rechte;
-
Die Zahlung an den Auftragnehmer erfolgt nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung sowie eines vollständigen und unterzeichneten Ablieferungsnachweises (CMR-Frachtbrief);
-
Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, während der Zusammenarbeit und für zwölf Monate danach unmittelbar Geschäfte mit unseren Auftraggebern zu tätigen, die er über uns kennengelernt hat. Bei Zuwiderhandlung verwirkt der Auftragnehmer eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € je Verstoß, unbeschadet unseres Rechts auf vollständigen Schadensersatz;
-
Auf das Verhältnis zum Auftragnehmer sind zudem die AVC 2002 und das CMR-Übereinkommen anwendbar.
8. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Auf alle unsere Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Streitigkeiten legen wir dem zuständigen Gericht der Rechtbank Noord-Holland, Standort Alkmaar, vor.
9. Änderungen
Wir können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die aktuellste Fassung wird stets auf unserer Website veröffentlicht.
10. Kontakt
Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Kontaktieren Sie uns:
Kalkhuis Transport B.V.
Neutronweg 59, 1627 LG Hoorn, Niederlande
